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Ausbildungsdauer und Zulassung

Ausbildungsbeginn
01. August

Ausbildungsdauer
Drei Jahre einschließlich Fachpraktika

Abschluss
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
(gemäß ThürFSO)

Einsatzgebiete
Kindertagestätten, Tageseinrichtungen, Schulhorte, Freizeiteinrichtungen, familienersetzenden Einrichtungen, Einrichtungen der gesundheitlichen Fürsorge, integrative Kindertagesstätten, offenen und gebundenen Ganztagsschulen, Förderschulen,  Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Ausbildung zum Erzieher musst Du folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
  • der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung,
  • Bestandene Aufnahmeprüfung.

Das für das Schulwesen zuständige Ministerium kann auf Vorschlag der Schule Ausnahmen von den Aufnahmevoraussetzungen genehmigen, wenn der Bewerber einen den nach § 39 Absatz 1 ThürFSO geforderten Voraussetzungen gleichwertigen Bildungsstand und beruflichen Werdegang nachweisen kann. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden.

Schneller Überblick

Ausbildungsbeginn
01. August

Ausbildungsdauer
Drei Jahre

Schulgeld
50 Euro/Monat

Abschluss
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Einsatzgebiete
Kindertagesstätten, Schulhorte, Tageseinrichtungen,  Freizeiteinrichtungen, sozialpädagogische Einrichtungen, integrative Kitas, Ganztagsschulen, Frühfördereinrichtungen, Förderschulen und sonderpädagogische Einrichtungen